Neue österreichische Regelungen für E-Scooter, Seniorenfahrzeuge und Elektrofahrzeuge ab 01.05.2026

E-Scooter Info 2026

Neue österreichische Regelungen für E-Scooter, Seniorenfahrzeuge und Elektrofahrzeuge ab 01.05.2026

Diese Informationen beziehen sich ausschließlich auf Fahrzeuge im Bereich:

  • bis 25 km/h
  • bis 600 Watt
  • sogenannte E-Scooter, Klein- und Miniroller oder ähnliche Fahrzeuge

Für unsere straßenzugelassenen Fahrzeuge mit COC-Papieren bzw. EEC-Zulassung, z. B. 45 km/h Modelle, gelten andere gesetzliche Vorschriften.

Diese Fahrzeuge werden regulär zugelassen, erhalten ein Kennzeichen und dürfen – je nach Fahrzeugklasse – entsprechend der Zulassung legal im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden.

 

Seit dem 01.05.2026 gelten in Österreich neue gesetzliche Regelungen für E-Scooter und ähnliche Elektrofahrzeuge.

Das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) hat dazu am 26.05.2026 eine offizielle Information veröffentlicht.

Demnach gilt ein E-Scooter als eigene Fahrzeugkategorie und muss unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • einspuriges Fahrzeug
  • keine Sitzvorrichtung
  • maximal 25 km/h Bauartgeschwindigkeit
  • maximal 600 Watt Höchstleistung
  • Lenkstange und Trittbrett
  • äußerer Felgendurchmesser höchstens 300 mm

Zusätzlich gelten für E-Scooter seit 01.05.2026 unter anderem folgende Vorgaben:

  • Helmpflicht für Personen unter 16 Jahren
  • Klingel oder akustische Warneinrichtung
  • Blinker an den Lenkerenden
  • Alkoholgrenze von 0,5 Promille
  • keine Mitnahme weiterer Personen
  • Güterbeförderung grundsätzlich verboten, ausgenommen kleine Gegenstände in geeigneter Tasche oder Behältnis

Wichtig

Diese Regelung betrifft hauptsächlich Fahrzeuge ohne Straßenzulassung.

Unsere Fahrzeuge mit:

  • COC-Papieren
  • EEC-Zulassung
  • Kennzeichenpflicht
  • 45 km/h Zulassung

unterliegen eigenen gesetzlichen Vorschriften und werden regulär angemeldet.

Fahrzeuge mit Sitz, Seniorenfahrzeuge und Mobilitätsroller

Nach der offiziellen Information des BMIMI sind E-Scooter ausdrücklich einspurige Fahrzeuge ohne Sitzvorrichtung.

Fahrzeuge mit Sitz fallen daher nach aktueller Auslegung nicht unter die neue E-Scooter-Definition.

Mehrspurige rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge, zum Beispiel sogenannte Seniorenmobile, gelten laut BMIMI weiterhin als Fahrrad, sofern sie eine Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt und eine Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h aufweisen.

Erfüllt ein Fahrzeug diese Bedingungen nicht, gilt es laut BMIMI nicht als Fahrrad, sondern wie bisher als Kraftfahrzeug.

Dadurch bestehen insbesondere bei stärkeren Seniorenfahrzeugen, Mobilitätsrollern sowie 3- und 4-rädrigen Elektrofahrzeugen weiterhin wichtige Unterschiede in der rechtlichen Einstufung.

E-Mopeds ab 01.10.2026

Für sogenannte E-Mopeds gelten ab 01.10.2026 eigene Vorschriften.

Einspurige, rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge ohne Pedalantrieb bzw. bestimmte einspurige Fahrzeuge mit Pedalantrieb und Gasgriff können künftig als Kraftfahrzeug gelten.

Dann können unter anderem erforderlich sein:

  • Zulassung
  • Kennzeichen
  • Versicherung
  • Führerschein
  • Helmpflicht
  • Nutzung ausschließlich auf der Fahrbahn

Unterschiedliche Handhabung und Einzelfallprüfung

Das BMIMI weist ausdrücklich darauf hin, dass die Vollziehung der Straßenverkehrsordnung bei den Bundesländern liegt.

Das Ministerium kann daher zu konkreten Einzelfällen keine rechtsverbindliche Auskunft geben. Für die konkrete Beurteilung eines Fahrzeugs ist die zuständige Landesregierung bzw. Behörde verantwortlich.

Wir empfehlen daher ausdrücklich, die Nutzung im Zweifel direkt bei der zuständigen Behörde abzuklären.

Aktuelle Schwerpunktkontrollen

Laut aktuellen Medienberichten finden derzeit vermehrt Kontrollen bei E-Scootern statt.

Dabei wird insbesondere kontrolliert:

  • Blinker
  • Beleuchtung
  • Höchstgeschwindigkeit
  • technische Ausstattung
  • Nutzung auf Gehsteigen oder Radwegen

Nach aktuellem Stand liegt der Fokus vieler Kontrollen derzeit eher auf Information und Aufklärung. Verwaltungsstrafen sind jedoch möglich.

Offizielle Informationsquellen

Offizielle Information des Bundesministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI):
BMIMI – Neue Regeln für E-Scooter, E-Bikes und E-Mopeds

Offizielle Informationsseite der Republik Österreich:
oesterreich.gv.at – Elektro-Scooter, Quads und Co

Informationsblatt der Wirtschaftskammer Österreich (WKO):
WKO – E-Bikes, E-Scooter und E-Mopeds

Wichtiger Hinweis

Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr.

Die rechtliche Situation kann sich durch Gesetzesänderungen, behördliche Auslegungen oder gerichtliche Entscheidungen jederzeit ändern.

Die endgültige rechtliche Beurteilung eines Fahrzeugs erfolgt im Zweifelsfall ausschließlich durch die zuständigen Behörden.